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Der Restaurator, ein freier Beruf
Nachfolgende Definitionen charakterisieren deutlich die Unterschiede zwischen wissenschaftlich arbeitenden Restauratoren und Handwerksbetrieben. Die Merkmale sind den Statuten des Verbandes der Freien Berufe entnommen und auf unseren Berufsstand umformuliert.
Wesensmerkmale der Freien Berufe
Freiberufler erbringen ideelle Leistungen und Dienste auf hoher beruflicher Qualifikation und Kompetenz, auch wenn sie sich dabei materieller Vorleistungen und manueller Verrichtungen bedienen.
Gegenstand ihrer Dienstleistungen sind ideelle Leistungen und Güter von hohem individuellen und/oder Gemeinschaftswert.
Freiberufliche erbringen individuelle Leistungen und Dienste, die in eigener Person und Verantwortung erbracht werden.
Freiberufliche Leistungen werden in Unabhängigkeit von Weisungen erbracht.
Die Leistungen der Freien Berufe müssen hohen, am jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis orientierten, überwiegend korporativ kontrollierten Leistungsstandards entsprechen.
Freie Berufe stehen in einem dualen, häufig auf Dauer angelegten, psychosozialen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden.
Dieses Vertrauensverhältnis gründet sich auf eine freie Wahlentscheidung des Kunden.
Die Kriterien der Freiberufler sind im Einzelnen nicht immer und bei allen Berufsangehörigen zu beobachten, doch lassen sich die vielfältigen Erscheinungsformen der Freiberuflichkeit mit ihnen ja zweifelsfrei greifen.
"Freie Berufe" ist demnach nicht nur eine Bezeichnung für eine Gruppe von Berufen, sondern gleichzeitig Ausdruck einer bestimmten Lebens- und Arbeitsform, die den Einzelnen nicht nur zur Leistung verpflichtet, sondern ihn höchstpersönlich fordert.
Entsprechend ist der Freiberufler nur seinem Beruf und allein dem Rat- und Hilfesuchenden verpflichtet und mit seiner Leistung nicht von Auftraggebern abhängig.
Gesetzesvorschriften oder Weisungshinweise des Berufsrechts regeln die Einhaltung dieser Schranken und sorgen für den vertrauensvollen Umgang mit dem Anliegen oder den Sorgen des Kunden.