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Freitag, 19. April 2024

 

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Begriffs-Verwirrungen, Berufs-Definitionen


Restaurator - Diplom-Restaurator -
Restaurator im Handwerk ...

Bis heu­te ist das Be­rufs­bild des Rest­au­ra­tors nicht ge­schützt. Je­der darf sich Rest­au­ra­tor nen­nen - eine Tat­sa­che, die für gro­ße Ver­un­si­che­rung bei Denk­mal-Ei­gen­tü­mern sorgt.

Schutz er­fährt der Be­rufs­stand durch aus­bil­dungs­be­ding­te Ti­tel wie z.B. den Dip­lom Rest­au­ra­tor (FH) oder (Univ.). Die­se Ti­tel sind ge­setz­lich ge­schützt und be­le­gen zu­min­dest das Bes­te­hen ei­ner Ab­schluß­prü­fung nach na­tur­wis­sen­schaft­li­chen Kri­te­ri­en. Über die prak­ti­schen Fä­hig­kei­ten sa­gen die­se Ti­tel lei­der auch nichts aus. Die Ausbildung an den Hochschulen ist sehr unterschiedlich. Universitäre Ausbildungen sind sehr theorielastig und größtenteils auf konservatorische, d.h. substanzerhaltende Maßnahmen orientiert. Ausbildungen an Fachhochschulen sind dagegen zum Glück noch etwas mehr an der Praxis orientiert. Die dort Ausgebildeten sind häufig noch eher in der Lage historische Werkprozesse umzusetzen. 

Zur vollstän­di­gen Ver­brau­cher-Ver­wir­rung brach­ten die Hand­werks­kam­mern den Ti­tel "Rest­au­ra­tor im Hand­werk" auf den Markt. Per­so­nen die die­sen Ti­tel tra­gen sind Hand­werks­meis­ter mit le­dig­lich ei­ner Zu­satz­schu­lung für his­to­ri­sche Tech­ni­ken und denk­mal­pfle­ge­ri­sche Ver­fah­rens­wei­sen.

Die Aus­bil­dungs­dau­er ei­nes Dip­lom-Rest­au­ra­tors an ei­ner Hoch­schu­le be­trägt 4-5 Jah­re, die ei­nes Rest­au­ra­tors im Hand­werk ca. 4 Mo­na­te ... .

In un­se­ren Au­gen - wie auch aus Sicht der Rest­au­ra­to­ren-Ver­bän­de - ist dies kein Rest­au­ra­tor (vie­le las­sen lei­der - ir­re­füh­rend - den Zu­satz "im Hand­werk" weg ...) son­dern ein "Hand­wer­ker in der Denk­mal­pfle­ge". Ein Be­rufs­stand, den wir im üb­ri­gen sehr schät­zen. Be­dau­er­lich ist nur die Un­nö­tig­keit der be­griff­li­chen Ver­wir­rung.

Ein­em Rest­au­ra­tor im Hand­werk fehlt die na­tur­wis­sen­schaft­li­che Aus­bil­dung vollstän­dig, so­fern er eine sol­che nicht durch Er­satz-Schu­lun­gen zu erlernen be­strebt ist. Hohe handwerkliche Fähigkeiten und Können sollte bei jedem studierten Restaurator vorausgesetzt werden. Die Praxis zeigt, daß dem jedoch leider nicht so ist: Was dem Handwerker an Theorie mangelt, mangelt dem Studierten an Praxis.

Wer also meint, daß er mit einem Rest­au­ra­tor, der das "Dip­lom" vor sei­nem Na­men trägt ge­schützt ist vor jeg­li­cher Falsch­be­hand­lung sei­nes Ob­jek­tes, der irrt - lei­der.

Denk­maläm­ter und Be­hör­den ge­ben heu­te z.B. bei Aus­schrei­bun­gen etc. vor, daß die­sem Be­rufs­sta­tus div. Aus­füh­run­gen nur noch al­lei­ne vor­be­hal­ten sind. Lei­der ist fest­zu­stel­len, daß da­mit die Qua­li­tät der Aus­füh­run­gen kei­nes­wegs bes­ser ge­wor­den ist.

Bei vie­len Dip­lom-Rest­au­ra­tor-Kol­le­gen ver­mis­sen wir heu­te die so­li­de Ba­sis hand­werk­li­cher Fä­hig­kei­ten - be­son­ders ein­her­ge­hen­der Lan­zeit-Er­fah­rung. 

Die The­o­rie stimmt meist, aber die Pra­xis zeigt z.T. un­ge­heu­ren Dil­le­tan­tis­mus - lei­der.

Mit den Zu­las­sungs-Ein­schrän­kun­gen der Äm­ter und Be­hör­den wer­den vie­le hoch­qua­li­fi­zier­te Kol­le­gen ohne Ti­tel aus­ge­schlos­sen und dem frei­en Markt über­las­sen. Dies ist ein gro­ßes Un­recht, das hier ge­schieht und ein enor­mer Scha­den für die Kunst- & Denk­mal­pfle­ge.

Aus vorbenannten Gründen hat Toni Mack über 12 Jahre die Geschäftsstelle des Verbandes der freiberuflichen Restauratoren in Bayern (VFRB) ge­lei­tet, um Qua­li­fi­ka­ti­on und ­Be­rufs­schutz bei den Rest­au­ra­to­ren zu ver­bes­sern.