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Begriffs-Verwirrungen, Berufs-Definitionen
Restaurator - Diplom-Restaurator -
Restaurator im Handwerk ...
Bis heute ist das Berufsbild des Restaurators nicht geschützt. Jeder darf sich Restaurator nennen - eine Tatsache, die für große Verunsicherung bei Denkmal-Eigentümern sorgt.
Schutz erfährt der Berufsstand durch ausbildungsbedingte Titel wie z.B. den Diplom Restaurator (FH) oder (Univ.). Diese Titel sind gesetzlich geschützt und belegen zumindest das Bestehen einer Abschlußprüfung nach naturwissenschaftlichen Kriterien. Über die praktischen Fähigkeiten sagen diese Titel leider auch nichts aus. Die Ausbildung an den Hochschulen ist sehr unterschiedlich. Universitäre Ausbildungen sind sehr theorielastig und größtenteils auf konservatorische, d.h. substanzerhaltende Maßnahmen orientiert. Ausbildungen an Fachhochschulen sind dagegen zum Glück noch etwas mehr an der Praxis orientiert. Die dort Ausgebildeten sind häufig noch eher in der Lage historische Werkprozesse umzusetzen.
Zur vollständigen Verbraucher-Verwirrung brachten die Handwerkskammern den Titel "Restaurator im Handwerk" auf den Markt. Personen die diesen Titel tragen sind Handwerksmeister mit lediglich einer Zusatzschulung für historische Techniken und denkmalpflegerische Verfahrensweisen.
Die Ausbildungsdauer eines Diplom-Restaurators an einer Hochschule beträgt 4-5 Jahre, die eines Restaurators im Handwerk ca. 4 Monate ... .
In unseren Augen - wie auch aus Sicht der Restauratoren-Verbände - ist dies kein Restaurator (viele lassen leider - irreführend - den Zusatz "im Handwerk" weg ...) sondern ein "Handwerker in der Denkmalpflege". Ein Berufsstand, den wir im übrigen sehr schätzen. Bedauerlich ist nur die Unnötigkeit der begrifflichen Verwirrung.
Einem Restaurator im Handwerk fehlt die naturwissenschaftliche Ausbildung vollständig, sofern er eine solche nicht durch Ersatz-Schulungen zu erlernen bestrebt ist. Hohe handwerkliche Fähigkeiten und Können sollte bei jedem studierten Restaurator vorausgesetzt werden. Die Praxis zeigt, daß dem jedoch leider nicht so ist: Was dem Handwerker an Theorie mangelt, mangelt dem Studierten an Praxis.
Wer also meint, daß er mit einem Restaurator, der das "Diplom" vor seinem Namen trägt geschützt ist vor jeglicher Falschbehandlung seines Objektes, der irrt - leider.
Denkmalämter und Behörden geben heute z.B. bei Ausschreibungen etc. vor, daß diesem Berufsstatus div. Ausführungen nur noch alleine vorbehalten sind. Leider ist festzustellen, daß damit die Qualität der Ausführungen keineswegs besser geworden ist.
Bei vielen Diplom-Restaurator-Kollegen vermissen wir heute die solide Basis handwerklicher Fähigkeiten - besonders einhergehender Lanzeit-Erfahrung.
Die Theorie stimmt meist, aber die Praxis zeigt z.T. ungeheuren Dilletantismus - leider.
Mit den Zulassungs-Einschränkungen der Ämter und Behörden werden viele hochqualifizierte Kollegen ohne Titel ausgeschlossen und dem freien Markt überlassen. Dies ist ein großes Unrecht, das hier geschieht und ein enormer Schaden für die Kunst- & Denkmalpflege.
Aus vorbenannten Gründen hat Toni Mack über 12 Jahre die Geschäftsstelle des Verbandes der freiberuflichen Restauratoren in Bayern (VFRB) geleitet, um Qualifikation und Berufsschutz bei den Restauratoren zu verbessern.