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Donnerstag, 28. März 2024

 

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Wandmalerei-Abnahme / -Übertragung

Nicht im­mer ist es mög­lich, Fres­ken und Wand­ma­le­rei­en am Ort Ih­rer Be­stim­mung zu be­las­sen. Vor der Zer­stö­rung oder dem Ab­bruch ei­nes Ob­jek­tes ist es ge­bo­ten, die­se Ab­zu­neh­men.

Für eine Ab­nah­me ste­hen ver­schie­de­ne Ver­fah­ren zur Aus­wahl, die je nach Ob­jekt-Si­tua­ti­on fest­ge­legt wer­den:
- Mau­er­sä­ge-Ver­fah­ren, Her­aus­tren­nen gan­zer Wand­be­rei­che
- Hin­ter­schnei­dungs-Ver­fah­ren
- Strap­po-Ver­fah­ren (Abriß-Verfahren)
- Stac­co-Me­tho­de (Abklopf-Verfahren)

Ist eine Wand­ma­le­rei ab­ge­nom­men kann sie wie­der auf ein an­de­res Ob­jekt rück­über­tra­gen oder auch als mo­bi­les Ob­jekt ge­hand­habt wer­den. Die Über­tra­gung auf ge­we­be-ka­schier­te Wa­ben­plat­ten-Kon­struk­tio­nen er­mög­licht eine er­heb­li­che Ge­wichts­re­du­zie­rung und so­mit leich­te­re Hand­ha­bung.

Sehr wert­vol­le Ma­le­rei-Ober­flä­chen konn­ten un­se­rer­seits durch die­se Me­tho­den für die Nach­welt ge­ret­tet und so­mit be­wahrt wer­den.